Ziele und Motive
Der Bologna-Prozess ist ein zeitgleich ablaufender Prozess des Zusammenwachsens Europas auf dem Gebiet der Hochschulbildung. Er ist mit vielen Reformen an den Hochschulen verbunden.
Das vordringliche Ziel des Bologna-Prozesses ist die Schaffung eines gemeinsamen Europäischen Hochschulraums bis zum Jahre 2010. In diesem sollen Studierende, Lehrende und das Verwaltungspersonal der Hochschulen einfacher mobil sein können und die Hochschulsysteme, bei aller nötigen Diversität, gemeinsame strukturelle Merkmale und Äquivalenzen aufweisen. Damit ist auch die Zielvorstellung verbunden, die europäischen Hochschulen im globalen Wettbewerb der Bildungssysteme attraktiver zu machen. Dementsprechend erfolgte 2003 auf der Ministerkonferenz in Berlin die Verkopplung des Bologna-Prozesses mit dem Lissabon-Prozess der Europäischen Union, der das Ziel hat, die EU bis zum Jahre 2010 zum „wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ zu machen.
Zur Erreichung der Ziele sieht der Bologna-Prozess eine Reihe von Instrumenten vor: