

Deutschland hat sich gemeinsam mit 45 anderen europäischen Staaten verpflichtet, bis 2010 die Ziele der Bologna-Erklärung von 1999 umzusetzen und sich an dem Aufbau eines Europäischen Hochschulraums zu beteiligen. Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass die Großzahl der Unterzeichnerstaaten der Bologna-Erklärung eine grundlegende Umstrukturierung ihres Studiensystems beschlossen und mit der Implementierung begonnen hat. Die HRK hat - bereits in Vorbereitung der HRG-Novelle 1998 und kontinuierlich danach - durch eine Reihe von Empfehlungen für den Prozess geworben, diesen mitgestaltet und sich als Motor der Reform verstanden.
Der Bologna-Prozess modernisiert die Hochschulen auf ihrem Weg zu einem gemeinsamen Europäischen Hochschulraum (EHR). Die Reform verändert die Strukturen und Inhalte der Studiengänge. Sie wirkt sich positiv auf die Lehre und die Entscheidungen der Studierenden aus und beeinflusst die Organisationsabläufe in den Hochschulen. Die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen bringt auch eine Vielzahl von Neuerungen mit sich: ECTS, Modularisierung, Kompetenzentwicklung, Qualifikationsrahmen, Diploma Supplement, Beschäftigungsfähigkeit und Akkreditierung. (Quelle Bologna-Bild: idg-moenchengladbach)