Bild von Studenten und Professoren
Zur HRK | Aktuelles | Termine | HRK-Publikationen | Bologna-ABC | Kontakt | Impressum | English |  

Hintergrund




Idee und Konzeption des ECTS
Instrumente und Grundlagen von ECTS
ECTS und Studienreform

Idee und Konzeption des ECTS
Das Kreditpunktesystem ECTS wurde im Rahmen eines Modellversuchs der Europäischen Union  von 1989 bis 1997 unter starker deutscher Beteiligung entwickelt. Der Modellversuch war ein Teil des EU-Mobilitätsprogramms ERASMUS. Primäres Ziel des Kreditpunktsystems war zunächst eine maßgebliche Erleichterung des Transfers von Studienleistungen.
Die zusätzliche Dynamik, die das ECT-System gegenwärtig erfährt, ergibt sich aus seiner zunehmenden Anwendung als Akkumulationsinstrument. Dies erfolgt in Zusammenhang mit der Modularisierung und einer outputorientierten Definition von beabsichtigten Lernergebnissen und Fertigkeiten der Absolventen, wie sie etwa vom Projekt Tuning Educational Structures in Europe für eine Zahl von Fachgebieten vorgenommen wurde. Auch im Kontext des Lebenslangen Lernens wird ECTS immer stärker als Akkumulationswerkzeug verwendet.

zurück


Instrumente und Grundlagen von ECTS
Zentrale Elemente von ECTS sind

Die wichtigsten Elemente und Grundlagen von ECTS sind in dem europaweit verbindlichen Referenzdokument ECTS key features bzw. ECTS-Grundsätzen niedergelegt. Detaillierte Ausführungen, Antworten auf häufig gestellte Fragen und gute Praxisbeispiele finden Sie im ECTS Users' Guide.
 


Gesetzliche Regelungen in Deutschland
Die in dem o.g. Modellversuch gemachten Erfahrungen schlugen sich in Deutschland in der Neufassung des Hochschulrahmengesetzes von 1998 nieder. Dieses fordert die Hochschulen zur Entwicklung bzw. Anwendung von Kredit- bzw. Leistungspunktsystemen auf: „Zum Nachweis von Studien- und Prüfungsleistungen soll ein Leistungspunktsystem geschaffen werden, das auch die Übertragung erbrachter Leistungen auf andere Studiengänge derselben oder einer anderen Hochschule ermöglicht.“ (§ 15 Abs. 3)
Eine besondere Rolle spielt das Kreditpunktesystems bei Bachelor- und Masterstudiengängen. Bei der Genehmigung der neuen Studiengänge ist gemäß der aktuellen Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz und verschiedener Landeshochschulgesetze sowie entsprechender Beschlüsse der HRK u. a. grundsätzlich nachzuweisen, dass ein Studiengang modularisiert und mit einem Kreditpunktesystem versehen ist.
Der geforderte modulare Aufbau der neuen Studiengänge verbunden mit der regelmäßigen Kontrolle der erzielten Lernerfolge (studienbegleitendes Prüfungssystem) bedeutet dabei gleichzeitig, dass ECTS zu einem Transfer- und Akkumulierungssystem ausgebaut ist.

zurück

ECTS und Studienreform
Die HRK hat die Entwicklung eines europaweiten Kreditpunktesystems von Beginn an mit Nachdruck unterstützt und verband damit die Erwartungen auf

Diese Auflistung zeigt, dass von der Einführung des ECT-Systems mehr erwartet wurde und wird als nur die Etablierung eines Transfersystem im Rahmen von ERASMUS. Vielmehr sah und sieht die HRK darin ein ergänzendes Instrument für eine umfassende Studienreform, da die Organisationsprinzipien von Kreditpunktesystemen einen anderen Ausgangspunkt haben als das herkömmliche Studien- und Prüfungssystem deutscher Hochschulen. Der/die Studierende, seine/ihre Lernerfolge und Leistungsfähigkeit sind das Maß für die Studiengangskonzeption: der Umfang von Studium und Lehre berechnet sich nicht mehr vor allem nach dem Aufwand der Lehrenden in Semesterwochenstunden, sondern nach dem Aufwand, den die Studierenden im Durchschnitt tatsächlich erbringen müssen, um ein Studium bzw. seine Teile erfolgreich zu absolvieren.

zurück

 












Hochschulkompass