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Instrumente und Grundlagen von ECTS
Zentrale Elemente von ECTS sind
Die wichtigsten Elemente und Grundlagen von ECTS sind in dem europaweit verbindlichen Referenzdokument ECTS key features bzw. ECTS-Grundsätzen niedergelegt. Detaillierte Ausführungen, Antworten auf häufig gestellte Fragen und gute Praxisbeispiele finden Sie im ECTS Users' Guide.
Gesetzliche Regelungen in Deutschland
Die in dem o.g. Modellversuch gemachten Erfahrungen schlugen sich in Deutschland in der Neufassung des Hochschulrahmengesetzes von 1998 nieder. Dieses fordert die Hochschulen zur Entwicklung bzw. Anwendung von Kredit- bzw. Leistungspunktsystemen auf: „Zum Nachweis von Studien- und Prüfungsleistungen soll ein Leistungspunktsystem geschaffen werden, das auch die Übertragung erbrachter Leistungen auf andere Studiengänge derselben oder einer anderen Hochschule ermöglicht.“ (§ 15 Abs. 3)
Eine besondere Rolle spielt das Kreditpunktesystems bei Bachelor- und Masterstudiengängen. Bei der Genehmigung der neuen Studiengänge ist gemäß der aktuellen Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz und verschiedener Landeshochschulgesetze sowie entsprechender Beschlüsse der HRK u. a. grundsätzlich nachzuweisen, dass ein Studiengang modularisiert und mit einem Kreditpunktesystem versehen ist.
Der geforderte modulare Aufbau der neuen Studiengänge verbunden mit der regelmäßigen Kontrolle der erzielten Lernerfolge (studienbegleitendes Prüfungssystem) bedeutet dabei gleichzeitig, dass ECTS zu einem Transfer- und Akkumulierungssystem ausgebaut ist.
ECTS und Studienreform
Die HRK hat die Entwicklung eines europaweiten Kreditpunktesystems von Beginn an mit Nachdruck unterstützt und verband damit die Erwartungen auf
Diese Auflistung zeigt, dass von der Einführung des ECT-Systems mehr erwartet wurde und wird als nur die Etablierung eines Transfersystem im Rahmen von ERASMUS. Vielmehr sah und sieht die HRK darin ein ergänzendes Instrument für eine umfassende Studienreform, da die Organisationsprinzipien von Kreditpunktesystemen einen anderen Ausgangspunkt haben als das herkömmliche Studien- und Prüfungssystem deutscher Hochschulen. Der/die Studierende, seine/ihre Lernerfolge und Leistungsfähigkeit sind das Maß für die Studiengangskonzeption: der Umfang von Studium und Lehre berechnet sich nicht mehr vor allem nach dem Aufwand der Lehrenden in Semesterwochenstunden, sondern nach dem Aufwand, den die Studierenden im Durchschnitt tatsächlich erbringen müssen, um ein Studium bzw. seine Teile erfolgreich zu absolvieren.