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1) Was ist das Ziel der Akkreditierung?
2) Wie funktioniert das deutsche Akkreditierungssystem und welche Akteure sind beteiligt?
3) Welches System zur Begutachtung der Studiengänge gab es vor der Akkreditierung?
4) Worauf bezieht sich die Akkreditierung?
9) Was sind die Kriterien, die bei einer Akkreditierung überprüft werden?
10) Wie werden die Gutachter ausgewählt?
13) Wie verhält sich die Akkreditierung zur staatlichen Genehmigung?
14) Ist die Akkreditierung europaweit/international anerkannt?
15) Weiterführende Informationen
1) Was ist das Ziel der Akkreditierung?
Die Akkreditierung hat zum Ziel, Hochschulen, Studierenden und Arbeitgebern verlässliche Orientierung hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen –insbesondere Bachelor- und Masterstudiengängen- zu geben. Damit soll zugleich die nationale und internationale Anerkennung der Studienabschlüsse gewährleistet werden.
2) Wie funktioniert das deutsche Akkreditierungssystem und welche Akteure sind beteiligt?
Der Akkreditierungsrat wurde durch Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 3. Dezember 1998 unter Bezugnahme auf den Beschluss der HRK vom 6. Juli 1998 eingerichtet. Als unabhängige Einrichtung setzt sich der Akkreditierungsrat aus 17 Mitgliedern, das heißt Vertretern der Länder, der Hochschulen, der Studierenden und der Berufspraxis, zusammen.
Die Aufgabe des Akkreditierungsrates besteht darin, Agenturen zu begutachten bzw. zu akkreditieren, die ihrerseits wiederum die Studiengänge akkreditieren. Die Agenturen wie die von ihnen akkreditierten Studiengänge tragen im Falle einer erfolgreichen Begutachtung das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates.
3) Welches System zur Begutachtung der Studiengänge gab es vor der Akkreditierung?
Vor der Etablierung des Akkreditierungssystems wurde die Koordinierung von Studium und Prüfungen in einer gemeinsamen Kommission von HRK und KMK durch "Rahmenprüfungsordnungen" geregelt. Dieses Verfahren war sehr langwierig und nicht angemessen um neue disziplinenübergreifende innovative Studiengänge zu schaffen, für deren Einrichtung lange Verhandlungen zwischen den Fakultäten/Fachbereichen und Ministerien nötig waren. Damals wurden in den Rahmenprüfungsordnungen allgemeine Rahmenregelungen für Studiengänge bestimmter Fachrichtungen getroffen, die einzelnen Studiengänge wurden nicht begutachtet.
Das Verfahren der Akkreditierung ermöglicht den Hochschulen im Gegensatz dazu, relativ schnell und autonom auf Veränderungen zu reagieren und neue Studiengänge einzurichten. Die Hochschulen können somit am Wettbewerb teilnehmen und ihr Profil schärfen.
4) Worauf bezieht sich die Akkreditierung?
Die Akkreditierung bezieht sich auf Studiengänge, die zu den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister führen und seit Inkrafttreten des Organisationsstatuts vom 24. Mai 2002 auch auf die neu einzurichtenden Diplom- und Magisterstudiengänge in Fachrichtungen, in denen keine Rahmenprüfungsordnung vorliegt oder die geltende Rahmenprüfungsordnung überholt ist. Über die Einbeziehung weiterer Studiengänge, Teilstudiengänge oder auch von Weiterbildungsangeboten in das Akkreditierungsverfahren wird künftig noch zu entscheiden sein.
Eine Fakultät/ein Fachbereich kann alle ihre/seine Studiengänge akkreditieren lassen. Eine institutionelle Akkreditierung im Sinne der Akkreditierung einer Fakultät/eines Fachbereichs oder auch einer ganzen Hochschule ist derzeit im deutschen Akkreditierungssystem nicht möglich.
5) Welche Akkreditierungsagenturen gibt es und wie kann eine Hochschule herausfinden, welches die richtige Agentur für die Akkreditierung eines bestimmten Studienganges ist?
Es gibt fachspezifische und fächerübergreifende Akkreditierungsagenturen, so dass bestimmte Agenturen eher in Frage kommen können als andere. Alle Agenturen sind aber an dieselben Kriterien und Standards des Akkreditierungsrats gebunden. Fächerübergreifende Agenturen sind AQAS (Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen), ACQUIN (Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut e.V.) und ZEvA (Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover). Fachspezifische Agenturen sind ASIIN (Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik), AHPGS (Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit e.V.) und FIBAA (Foundation for International Business Administration Accreditation).
In einer individuellen Kontaktaufnahme sollte geprüft werden, welche Agentur dem Profil des Studienganges am Besten entspricht.
6) Wer legitimiert die Arbeit der Agenturen und müssen sich die Akkreditierungsagenturen einer Qualitätsprüfung unterziehen?
Die in Deutschland tätigen Akkreditierungsagenturen werden in regelmäßigen Abständen selber vom Akkreditierungsrat akkreditiert und bekommen damit die Erlaubnis, Studiengänge zu akkreditieren und das Siegel des Akkreditierungsrates zu vergeben.#
7) Wie teuer ist ein Akkreditierungsverfahren, beziehungsweise gibt es Möglichkeiten die Kosten zu reduzieren?
Ein Akkreditierungsverfahren kostet ca. 13.000 Euro, die genauen Kosten sollten in einer individuellen Beratung mit der Akkreditierungsagentur geklärt werden. Die Kosten können unter Umständen durch die Bündelung mehrerer Studiengänge in einem Verfahren reduziert werden.
8) Wie ist der genaue Ablauf eines Akkreditierungsverfahrens und wie viel Zeit vergeht von der Antragstellung bis zur Akkreditierungsentscheidung?
Das Akkreditierungsverfahren umfasst mehrere Stufen: zunächst eine Selbstbewertung des Studiengangs durch die Programmverantwortlichen (Selbstevaluation), dann eine externe Begutachtung, die Grundlage der Akkreditierungsentscheidung ist. Das Verfahren kann grob wie folgt umrissen werden:
Nach der Antragstellung wird der Antrag von der Agentur geprüft und es werden in der Regel Verhandlungen mit der Hochschule geführt, an deren Ende bei einer Einigung ein Vertrag geschlossen wird. Der Hochschule werden üblicherweise Verfahrensunterlagen übermittelt, mit deren Hilfe sie die Selbstdokumentation zu dem Studiengang erstellen kann. Sie wird über die von der Agentur benannten Gutachter informiert; diese prüfen die Selbstdokumentation bevor sie in Absprache mit der Hochschule eine zweitägige Begehung durchführen (Peer Review). Die Gutachtergruppe verfasst einen Bewertungsbericht und einen Beschlussvorschlag. Die Hochschule kann zu dem Bewertungsbericht Stellung nehmen. Die Akkreditierungskommission der Agentur entscheidet über eine Akkreditierung, eine bedingte Akkreditierung oder eine Ablehnung. Im Falle einer Akkreditierung oder bedingten Akkreditierung vergibt sie das Siegel des Akkreditierungsrates. Die Zeit von der Antragstellung bis zur Akkreditierungsentscheidung beträgt zwischen vier und sechs Monaten.
Die Details des Verfahrens sowie die Geschäftsbedingungen sind bei der jeweiligen Agentur zu erfragen.
9) Was sind die Kriterien, die bei einer Akkreditierung überprüft werden?
Die Akkreditierungsagenturen überprüfen bei der Akkreditierung, ob die gestuften Studiengänge den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 und den Beschlüssen des Akkreditierungsrates entsprechen. Sie haben dabei die Aufgabe, die Zielsetzung des Studiengangkonzepts und die Plausibilität der Umsetzung zu beurteilen, sowie die Gewährleistung fachlich-inhaltlicher Mindeststandards zu sichern. Die Kriterien beziehen sich im Kern auf die Qualität des Curriculums, die Berufsqualifizierung, das personelle Potential und die materielle Ausstattung. Ein Beispiel für die zu überprüfenden Kriterien ist die transparente Beschreibung der Lernziele und Module.
10) Wie werden die Gutachter ausgewählt?
Die Gutachter werden von den Fachausschüssen und Akkreditierungskommissionen der Agenturen ausgewählt. Manche Agenturen berücksichtigen Vorschläge der Hochschulen.
11) Was kann eine Hochschule tun, wenn sie mit dem Ergebnis der Akkreditierung nicht einverstanden ist?
Zunächst sollte die Hochschule die Möglichkeit der Stellungnahme und Beteiligung nutzen, die sie im Laufe des Verfahrens hat. Bei Problemen sollte sie sich zuerst an die Agentur wenden, bevor sie bei nicht lösbaren Konflikten den Akkreditierungsrat informiert. Als letztes Mittel können die üblichen zivilrechtlichen Schritte eingeleitet werden.
Da voraussichtlich 2005 das Akkreditierungssystem auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt werden wird, wird es ab diesem Zeitpunkt auch neue Regelungen bezüglich Rechtsstreitigkeiten geben.
12) Wie ist das Verhältnis von Evaluation und Akkreditierung? Können Evaluationsergebnisse für die Akkreditierung genutzt werden?
Der Akkreditierungsrat hält es für geboten, dass Evaluation und Akkreditierung in getrennten Verfahren durchgeführt werden. Zeitnahe Evaluationsergebnisse können jedoch in ein Akkreditierungsverfahren miteinbezogen werden, so dass der wirtschaftliche und verfahrensmäßige Aufwand des Akkreditierungsverfahrens entsprechend gemindert werden kann.
13) Wie verhält sich die Akkreditierung zur staatlichen Genehmigung?
In vielen Bundesländern ist die Akkreditierung die Voraussetzung für die staatliche Genehmigung. In einigen Bundesländern werden Studiengänge nur für eine befristete Zeit genehmigt, die Akkreditierung sorgt dann für eine Entfristung. Einen genauen Überblick über die Situation in den verschiedenen Bundesländern kann man auf den Seiten des Akkreditierungsrates unter KMK-HRK-Texte, Entscheidungsgrundlagen, finden.
14) Ist die Akkreditierung europaweit/international anerkannt?
Der Akkreditierungsrat und die Akkreditierungsagenturen stehen in zahlreichen Netzwerken mit anderen europäischen und internationalen Akkreditierungsinstitutionen in Verbindung, um das Siegel des Akkreditierungsrates auf internationaler Ebene bekannt zu machen und seine Anerkennung zu gewährleisten. Netzwerke in denen der Akkreditierungsrat und zahlreiche deutsche Akkreditierungsagenturen vertreten sind, sind z.B. das European Network for Quality Assurance in Higher Education (enqa) und das European Consortium for Accreditation in Higher Education (ECA).
15) Weiterführende Informationen:
Akkreditierungsrat und Agenturen, enqa und ECA
Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum, ENQA 2006