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Klare und arbeitsmarktorientierte Ausrichtung der Studiengänge


Die Bologna-Erklärung verlangt, dass in den Studiengängen "arbeitsmarktrelevante" Inhalte gelehrt und gelernt werden - eine Vorgabe, die gemäß dem Hochschulrahmengesetz für alle Studiengänge schon jetzt gilt. Von den neuen Studiengängen wird verlangt, dass sie für ihre Absolventen ein Qualifikationsprofil definieren, auf die die Inhalte und Strukturen ausgerichtet werden. Sie definieren sich also nicht über (traditionelle) Lehrinhalte, sondern über die Frage, welche Kompetenzen ein Absolvent oder eine Absolventin nach Ende des Studiums vorweisen muss, um im Berufsleben erfolgreich zu sein ("Kompetenzorientierung", "Outputorientierung").

Die Frage, wie ein wettbewerbsfähiges Qualifikationsprofil eines Absolventen oder einer Absolventin aussehen muss, ist je nach Studiengang unterschiedlich zu beantworten. . Wichtig ist, dass Fakultäten und Fachbereiche die Kompetenzziele ihrer Studiengänge mit Beteiligung von Arbeitsmarktakteuren, mithilfe von Absolventenbefragungen oder ähnlichen Informationen entwickeln. Damit soll die "Employability" – Beschäftigungsbefähigung der Absolventen erreicht werden. Dabei spielen Methoden- und Schlüsselkompetenzen, aber auch fachübergreifende Kompetenzen eine wichtige Rolle. In der Akkreditierung der Studiengänge wird ein solcher Ansatz gefordert.

Schon für die traditionellen Studiengänge galt allerdings, dass nicht jeder auf ein klar zu beschreibendes Berufsbild ausgerichtet war. Die Arbeitsfelder der Absolventen können vielmehr breit gestreut sein. Dies wird für Bachelor- wie auch Masterstudiengänge gelten. Besonders bei Bachelor-Abschlüssen werden sich erst im Laufe der Zeit die Berufsfelder herausbilden  (siehe: Die neuen Abschlüsse am Arbeitsmarkt). In diesen Fällen ist die Vermittlung von Methoden- und Schlüsselkompetenzen umso wichtiger, damit sich die Absolventen leicht in die berufliche Realität hineinfinden.












Hochschulkompass