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Krankenversicherung während des Bachelor- und Masterstudiums


Wie alle anderen Studierenden müssen auch Bachelor- und Masterstudierende krankenversichert sein. Eine Möglichkeit hierfür ist der Abschluss einer studentischen Krankenversicherung, die deutlich günstiger ist als der übliche Krankenkassenbeitrag. Alternativ können Studierende in der Familienversicherung der Eltern verbleiben. Falls dies eine Privatversicherung ist, müssen sie sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen sollten sich Studieninteressierte im Vorfeld bei den gesetzlichen Krankenkassen oder den Studierendenvertretungen der deutschen Hochschulen gründlich informieren, da einige Entscheidungen nicht mehr umkehrbar sind, bis das Studium beendet wird.
Die folgenden Ausführungen gelten nur für diejenigen Studierenden, die eine eigene studentische Krankenversicherung abschließen. Alle Familienversicherten, vor allem bei Privatkassen, sollten sich über die Regelung ihrer Krankenversicherung dringend beim jeweiligen Versicherungsunternehmen informieren.

Da der Bachelor ein berufsqualifizierender Abschluss ist, kann es sein, dass in der Übergangsphase der Studienreform einige Krankenversicherungen eine Weiterführung der studentischen Krankenversicherung im Master nicht gewähren wollen.
Zu diesem Thema hat der Arbeitskreis Versicherung und Beiträge der Spitzenverbände der Krankenkassen am 31.5.2005 ein Besprechungsergebnis veröffentlicht. Der Arbeitskreis vertritt die folgenden gesetzlichen Krankenversicherer: AOK-Bundesverband, BKK Bundesverband, IKK-Bundesverband, Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., AEV- Arbeiter- Ersatzkassen-Verband e.V., Bundesknappschaft, Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, See-Krankenkasse.
Gemäß des Besprechungsergebnisses ist das Versicherungsrecht aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen so auszulegen, dass auch Masterstudierende, die noch nicht mehr als insgesamt 14 Semester studiert haben und das 30.Lebensjahr noch nicht vollendet haben auch während des Masterstudiums pflichtversichert sind und einen Anspruch auf  eine studentische Krankenversicherung haben. Das Besprechungsergebnis ist, wenn auch nicht rechtlich bindend, eine einvernehmliche Willensbekundung und somit richtungsweisend für den Umgang mit dieser Problematik.

 


 


 












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