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Da der Bachelor ein berufsqualifizierender Abschluss ist, kann es sein, dass in der Übergangsphase der Studienreform einige Krankenversicherungen eine Weiterführung der studentischen Krankenversicherung im Master nicht gewähren wollen.
Zu diesem Thema hat der Arbeitskreis Versicherung und Beiträge der Spitzenverbände der Krankenkassen am 31.5.2005 ein Besprechungsergebnis veröffentlicht. Der Arbeitskreis vertritt die folgenden gesetzlichen Krankenversicherer: AOK-Bundesverband, BKK Bundesverband, IKK-Bundesverband, Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., AEV- Arbeiter- Ersatzkassen-Verband e.V., Bundesknappschaft, Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, See-Krankenkasse.
Gemäß des Besprechungsergebnisses ist das Versicherungsrecht aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen so auszulegen, dass auch Masterstudierende, die noch nicht mehr als insgesamt 14 Semester studiert haben und das 30.Lebensjahr noch nicht vollendet haben auch während des Masterstudiums pflichtversichert sind und einen Anspruch auf eine studentische Krankenversicherung haben. Das Besprechungsergebnis ist, wenn auch nicht rechtlich bindend, eine einvernehmliche Willensbekundung und somit richtungsweisend für den Umgang mit dieser Problematik.