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Die Bologna-Reform ist in den vergangenen Jahren auf ein großes Echo in den Medien gestoßen. Allerdings basiert die Diskussion bisher zu wenig auf den tatsächlich verfügbaren Daten. Wir möchten hier die Kernpunkte rund um die Studienreform aufzeigen und hoffen so zu einer sachlichen Diskussion beitragen zu können.
1. Vermutung: „Bologna ist ein Mobilitätshemmnis“
Der Bologna-Prozess, der mit dem Anspruch einer stärkeren Internationalisierung des Studiums angetreten ist, verhindere Mobilität. Die Dichte der Studienprogramme erlaube nur noch dann Auslandsaufenthalte, wenn man hohen Zeitverlust in Kauf nehme. Studienleistungen aus dem Ausland anerkennen zu lassen, sei nach wie vor fast unmöglich.
Tatsache:
Mobilität ist ein wichtiges Ziel des Bologna-Prozesses, das die Zielsetzungen Transparenz und strukturelle Vergleichbarkeit fördern soll. Allerdings können die Elemente des Bologna-Prozesses wie gestufte Studienstruktur, ECTS und Diploma Supplement allein nicht alle Mobilitätshindernisse ausräumen. Daher sollte sich u.a. die Anerkennungspraxis der deutschen Hochschulen, ihrer Fakultäten und Fachbereiche ändern. Leistungen sind dann anzuerkennen, wenn ein wesentlicher Unterschied zu den heimischen Anforderungen nicht nachzuweisen ist. Die Hindernisse, die sich zum Beispiel durch fehlende Portabilität der Finanzierung ergeben, kann die Studienreform nicht ausgleichen.
2. Vermutung: Verschulung
Der Bologna-Prozess führe zu einer Verschulung der Hochschulbildung. Modulhandbücher würden detailliert Lehrinhalte festschreiben, die Lehre würde in ein enges Korsett aus Vorgaben gepresst und die Prüfungsbelastung für Studierende und Lehrende steige ins Unermessliche.
Tatsache:
Einzelne Studiengänge scheinen dem Missverständnis zu unterliegen, man müsse möglichst viel Diplom-Stoff in sechs Semestern vermitteln. Die Orientierung der neuen Studiengänge auf Theorie- und Methoden-Ausbildung, Schlüsselkompetenzen und exemplarische Vertiefung des Standes der Forschung verlangt eine neue zeitliche Verteilung des Lehrstoffs und andere Lehrformen. Modularisierung versucht das Studium durch übergreifende Prüfungen übersichtlicher zu machen. Die Steigerung der Prüfungsbelastung beruht auf zu kleinteiliger Modularisierung bzw. eine zu hohe Zahl von Modulteilprüfungen.
3. Vermutung: Schlechte Studienbedingungen
Der Bologna-Prozess verschlechtere die Studienbedingungen. Er erschwere die Erwerbstätigkeit vieler Studierender und die Vereinbarkeit des Studiums beispielsweise mit Kindern, mit einem sozialen Engagement allgemein oder auch mit einem hochschulpolitischen Engagement.
Tatsache:
Es ist ein Ziel der Bologna-Reform kürzere Studienzeiten zu fördern und dadurch das Studium für Studierende planbarer und überschaubarer zu machen. Der Entschluss zu einem 3 - 4 jährigen Bachelor-Studium ist für finanziell schwächer gestellte oder zeitlich besonders belastete Personen leichter zu fassen als ein traditionelles, längeres Studium.
Die Hochschulen können Modelle für Teilzeit-Studierende schaffen, ohne dabei die Ziele eines stringenten Studiums aus den Augen zu verlieren. Aufgabe der Länder ist es, Ihnen dafür die rechtlichen Möglichkeiten zu verschaffen.
Unabhängig vom Bologna-Prozess ist die kinderfreundliche Hochschule aufgefordert die finanzielle Unterstützung für den Ausbau von räumlichen und personellen Betreuungs-kapazitäten an den Universitäten und Fachhochschulen zu leisten.
4. Vermutung: Sparmodell
Der Staat und namentlich die Länder betreibe den Bologna-Prozess in erster Linie als Möglichkeit zum Sparen. Zusätzliche Mittel für bessere Betreuung seien nicht in Sicht und widersprüchliche Vorgaben für die neuen Studiengänge ließen den Prozess unglaubwürdig erscheinen und führten zur Reform-Müdigkeit.
Tatsache
Bund und Länder haben den Bologna-Prozess bisher als kostenneutrale Studienreform durchgeführt. In dem Zusammenhang fordert die HRK die Aufstockung der finanziellen Mittel für die Hochschulen, nicht zuletzt auch zur Bewältigung des anstehenden Studentenberges. Nur so kann die Reform erfolgreich umgesetzt werden. Der Bologna-Prozess und die Studienreform müssen in erster Linie als wichtige Chance für die Hochschulen zur Öffnung begriffen werden. Dieser Anspruch muss die Reformarbeit, aber auch die hochschulpolitische Auseinandersetzung leiten.
5. Vermutung: Aussterben der „Kleinen Fächer“
Durch den Bologna-Prozess verschwänden die „Kleinen Fächer“ von der Landkarte, da sie nicht visuell sichtbar in Bachelor-Studiengängen gelehrt werden könnten.
Tatsache:
Gerade der Bologna-Prozess bietet den Hochschulen Möglichkeiten zur Profilierung. Die „Kleinen Fächer“ können zu einem Alleinstellungsmerkmal werden. Noch stärker als bei anderen Studienprogrammen ist bei den „Kleinen Fächern“ darauf zu achten, dass die dort insbesondere in der Bachelor-Phase vermittelten Qualifikationen angemessen im Diploma Supplement dargestellt werden. Die „Kleinen Fächer“ sollen die Chance wahrnehmen, durch Kooperation über die Fächergrenzen hinweg die Attraktivität ihres Studienangebotes zu steigern und mit einem verbreiterten Lehrangebot ggf. auch in Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen/Fakultäten ihre Attraktivität in der Hochschule sichtbar zu machen. Damit wird eine erhöhte Aufmerksamkeit der besonderen Leistungspotenziale der „Kleinen Fächer“ erzielt.