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Der Bologna-Prozess ist aus einer Initiative europäischer Bildungs- und Wissenschaftsminister hervorgegangen. Er zielt auf eine verstärkte Zusammenarbeit und Integration Europas im Bereich der Bildung und Forschung und auf einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum ab. Auf de europäischer Ebene ist das wichtigste „Gremium“ die zweijährliche Ministerkonferenz, an der neben den Mitgliedsstaaten und der EU verschiedene Organisationen mit Beobachterstatus teilnehmen (siehe Übersicht).
Zwischen den Konferenzen koordiniert die Bologna-Follow-up-Group die nationalen und internationalen Aktivitäten. Sie setzt sich zusammen aus Vertretern der nationalen Regierungen, unter Vorsitz des Landes, das aktuell die Präsidentschaft der EU inne hat. Der Europarat, die Europäische Vereinigung der Universitäten (EUA), European Association of Institutions of Higher Eduacation (EURASHE) und die Europäische Studierendenvereinigung (ESIB) haben einen Beobachterstatus. Zwischen den Ministerkonferenzen finden unterschiedliche Bologna-Seminare zu Themen des Bologna-Prozesses statt, die u.a. der strategischen Weiterentwicklung des Prozesses dienen.
Vor den Ministerkonferenzen findet jeweils die Konferenz der Europäischen Vereinigung der Universitäten statt, auf der die Positionen der Hochschulen formuliert werden.
Für Deutschland nehmen, der föderalen Ordnung der Bundesrepublik entsprechend, die Bundesministerin für Bildung und Forschung sowie eine von den Ländern benannte Vertreterin, derzeit die Wissenschaftsministerin von Schleswig-Holstein, an den Ministertreffen teil. In der internationalen Bologna Follow-up-Group werden sie jeweils vertreten.
Auf der nationalen Ebene wurde in Deutschland die Nationale Bologna-Gruppe eingerichtet, die deutsche Aktivitäten zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses koordiniert. Die Umsetzung der Studienreform liegt im Wesentlichen bei den Bundesländern, die sich in der Kultusministerkonferenz koordinieren, etwa in der Formulierung gemeinsamer Strukturvorgaben für die neuen Studiengänge. Bund und Länder haben gemeinsam durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) Pilotprojekte zu einzelnen Aspekten der Studienreform im Rahmen des Bologna-Prozesses initiiert (sog. BLK-Projekte).
Die Hochschulrektorenkonferenz vertritt die Hochschulen in der Entwicklung der konzeptionellen Grundlagen des Bologna-Prozesses sowie im hochschulpolitischen Prozess auf Bundes- und Landesebene. Sie beteiligt sich am Akkreditierungswesen als Gründerin und Gesellschafterin des Akkreditierungsrats, und sie berät und unterstützt die Hochschulen im konkreten Umsetzungsprozess durch die Service-Stelle Bologna und das Kompetenzzentrum Bologna.
Übersichten: Institutionelle Struktur des Bologna-Prozesses, europäisch und national
Europäische Ebene
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Minister alle zwei Jahre Regierungen der beteiligten Staaten |
Deutsche Vertreter: Bundesminister/in für Bildung und Forschung (BMBF)
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Bologna Follow-up Group (Koordination der Aktivitäten zwischen den Konferenzen in monatlichen Treffen)
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Deutsche Vertreter:
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| Bologna-Seminare Thematische Tagungen zur inhaltlichen Fortentwicklung des Prozesses und zur Vorbereitung der Kommuniqués, jeweils vorbereitet von einzelnen Teilnehmer-Staaten. |
Nationale Ebene
| Nationale Bologna-Gruppe |
Mitglieder: BMBF, KMK, HRK, DAAD, fzs, Akkreditierungsrat, Arbeitgeber (BDA), Gewerkschaften (GEW) |
| Bund (Rahmengesetzgebung) |
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| Kultusministerkonferenz (Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die neuen Studiengänge, Akkreditierungswesen u.a.m.) |
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| Bundesländer (Landeshochschulgesetze, Erlasse, Eckwerte, Zielvereinbarungen mit den Hochschulen u.a.m.) |