

| A | B | C | D | E | F | G |
| H | I | L | K | L | M | N |
| O | P | Q | R | S | T | U |
| V | W | X | Y | Z |
Glossary of the Bologna Process. English-German-Russian.
Diese Publikation enthält ein Glossar grundlegender Begriffe und Bennenungen des Bologna-Prozesses einschließlich Defiitionen und Erläuterungen in den Sprachen Englisch, Deutsch und Russisch.
A
Akkreditierung
Akkreditierung im Hochschulbereich bedeutet die zeitlich begrenzte Anerkennung von Studienprogrammen (insbesondere Bachelor- und Master-Studiengänge) und Hochschulen im Rahmen eines geregelten Verfahrens.
Durch die Überprüfung und Feststellung bestimmter Mindeststandards findet eine Qualitätssicherung in Lehre und Studium nach internationalen Maßstäben statt, die es den Hochschulen ermöglicht, sich und ihren Studiengängen ein besonderes Profil zu verleihen. Das Akkreditierungsverfahren, also die fachlich-inhaltliche Begutachtung von Studiengängen, wird von Akkreditierungsagenturen durchgeführt, die wiederum eine zeitlich befristete Akkreditierung vom Akkreditierungsrat erhalten müssen, um akkreditieren
zu dürfen.
Akkreditierungsagentur
Eine Akkreditierungsagentur überprüft die Qualität der neuen Bachelor und Master-Studiengänge anhand der vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Grundsätze und Mindeststandards. Dabei wird großes Augenmerk auf die Konzeption und die Studierbarkeit der Studiengänge gelegt, insbesondere
im Hinblick auf die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen und auf absehbare Entwicklungen in möglichen Berufsfeldern. Derzeit sind folgende Agenturen berechtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrats zu vergeben:
ACQUIN - Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut
AHPGS - Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit
AQAS - Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen
ASIIN - Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik
FIBAA - Foundation for International Business Administration Accreditation
ZEvA - Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover
Akkreditierungsrat
Die Aufgabe des Akkreditierungsrats (www.akkreditierungsrat.de) besteht darin, die Qualitätssicherung in Lehre und Studium zu garantieren sowie Akkreditierungsagenturen zu begutachten und zu akkreditieren.
Als unabhängige Einrichtung setzt er sich aus Vertretern der Länder, der Hochschulen, der Studierenden und der Berufspraxis zusammen. Der Akkreditierungsrat wurde durch Beschluss der KMK vom 3. Dezember
1998 unter Bezugnahme auf den Beschluss der HRK vom 6. Juli 1998 zunächst probeweise eingerichtet. Mit den Beschlüssen der KMK „Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland“ vom 1. März 2002 und „Statut für ein länder- und hochschulübergreifendes Akkreditierungsverfahren“ (Organisationsstatut) vom 24. Mai 2002 i. d. F. vom 19. September 2002 wurde das Akkreditierungssystem in Deutschland dauerhaft etabliert.
Akkumulationssystem
Als Akkumulationssystem wird ein Leistungspunktesystem bezeichnet, das die Vergabe von Leistungspunkten für jede in einem bestimmten Studiengang erfolgreich erbrachte Leistung ermöglicht. Die Leistungspunkte werden einem individuellen Leistungspunktekonto gutgeschrieben und führen, wenn sie nach Anzahl und Art den Anforderungen des jeweiligen Studiengangs entsprechen, zum Erwerb des vorgesehenen Hochschulgrades. Ein Akkumulationssystem sollte mit dem ECTS kompatibel sein, so dass es gleichzeitig auch als Transfersystem fungieren kann.
Arbeitsaufwand, studentischer
siehe Workload
B
Bachelor- (Bakkalaureus-) Studiengang
Bachelor-Studiengänge sind grundständig und vermitteln einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Während des Studiums werden grundlegende fachliche und methodische Kompetenzen sowie ein Überblick über die Zusammenhänge der gewählten Studienrichtung erworben. Laut § 19 Absatz 2 des HRG beträgt die Regelstudienzeit von Bachelor-Studiengängen mindestens drei und höchstens vier Jahre. Auf ein erfolgreich absolviertes Bachelor-Studium kann ein konsekutiver oder ein fachübergreifender Master-Studiengang folgen.
Berufsqualifizierung/Beschäftigungsfähigkeit
Die Berufsqualifizierung/Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen soll in den neuen Bachelor- und Master-Studiengängen stärker gefördert werden als in den herkömmlichen Abschlussarten. Dies geschieht insbesondere durch die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen
sowie durch die Integration berufsfeldorientierter Praktika.
Bologna-Erklärung/Bologna-Prozess
In der gemeinsamen Erklärung „Der Europäische Hochschulraum“ haben die für das Hochschulwesen zuständigen Minister von 29 europäischen Staaten am 19. Juni 1999 in Bologna beschlossen, bis zum Jahr 2010 einen Europäischen Hochschulraum zu verwirklichen und zu diesem Zwecke auf eine Konvergenz der jeweiligen Hochschulsysteme in Europa hinzuarbeiten. Mit dieser inzwischen als Bologna-Prozess bekannten Bestrebung werden folgende Ziele verfolgt:
BLK - Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung
Die BLK (www.blk-bonn.de) ist das ständige Gesprächsforum für alle Bund und Länder gemeinsam berührenden Fragen des Bildungswesens und der Forschungsförderung (Artikel 1 des BLK-Abkommens). Sie gibt den Regierungschefs des Bundes und der Länder Empfehlungen zur Bildungsplanung und Forschungsförderung. Im Bereich der Innovationen im Bildungswesen erstrecken sich die Aufgaben vorrangig auf die Förderung von Modellvorhaben im Rahmen von Programmen, die wichtige Impulse für die Weiterentwicklung in Schule, Berufsausbildung, Hochschule und Weiterbildung geben.
BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das BMBF (www.bmbf.de) erfüllt im Rahmen seiner Zuständigkeiten nach dem Grundgesetz insbesondere folgende Aufgaben:
C
CHE - Centrum für Hochschulentwicklung
Das CHE (www.che.de) wurde am 1. Mai 1994 von der Bertelsmann Stiftung und der HRK als gemeinnützige GmbH gegründet. Seine Aktivitäten zielen auf die konkrete Umsetzung und Erprobung neuer Organisations und Steuerungsmodelle in der Hochschulwirklichkeit ab. Diese werden in Pilotprojekten durch die kritische Begleitung von Reformmaßnahmen erfahrungsbasiert weiterentwickelt. Neben seiner Funktion als Projektpartner für Hochschulen und Ministerien tritt das CHE als Anbieter von Fortbildungsprogrammen
und Hochschulrankings auf.
Course Catalogue
Der Course Catalogue ist laut HRK „ein regelmäßig aktualisiertes kommentiertes Veranstaltungsverzeichnis mit ausgewiesenen Leistungspunkten und Lernzielen für die Veranstaltungen“. Er enthält darüber hinaus wichtige Informationen zum Studienleben und zum Umfeld der Universität. Der Course Catalogue soll in gedruckter Form oder als online Angebot zweisprachig bereitgestellt werden. Dadurch soll das Information Package für ausländische Austauschstudierende ersetzt werden. Eine detaillierte inhaltliche Vorgabe ist seitens der EU definiert (siehe Anhang). Die Bereitstellung des Course Catalogues ist eine wichtige Voraussetzung für die Verleihung des ECTS-Labels.
Credits
Credits ist nach einem Memorandum des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft (2000) die empfohlene Bezeichnung für „quantitative Maßeinheiten für den Studienaufwand der Studierenden.“ Siehe auch Leistungspunkte.
Credit System
Credit System ist nach einem Memorandum des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft (2000) die empfohlene Bezeichnung für ein Leistungspunktesystem.
D
DAAD - Deutscher Akademischer Austausch Dienst
Der DAAD (www.daad.de) ist die größte deutsche Förderungsorganisation für internationale Hochschulzusammenarbeit und erfüllt zugleich Aufgaben der auswärtigen Kultur- und Wissenschaftspolitik, der Entwicklungspolitik sowie der nationalen Hochschulpolitik, die ihrerseits in der Internationalisierung
von Forschung, Lehre und Studium ein vorrangiges Anliegen sieht. Darüber hinaus nimmt der DAAD Mittlerfunktionen im Rahmen der europäischen Bildungspolitik wahr, insbesondere bei den Austausch- und Mobilitätsprogrammen der EU.
DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft
Die DFG (www.dfg.de) ist die zentrale Förderorganisation für die Forschung in Deutschland. Ihre Kernaufgabe besteht in der Finanzierung von Forschungsvorhaben von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Universitäten und Forschungsinstituten und in der Auswahl der besten Projekte
im Wettbewerb. Ihren zentralen Auftrag, den Dienst an der Wissenschaft in allen ihren Zweigen, erfüllt die DFG als Selbstverwaltungsorganisation der deutschen Wissenschaft. Organisatorisch ist sie ein privatrechtlicher Verein, dessen Mitglieder die meisten deutschen Universitäten, außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen, wissenschaftliche Verbände sowie die Akademien der Wissenschaften sind.
Diploma Supplement
Das Diploma Supplement ist eine englischsprachige Zeugnisergänzung mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen. Es informiert über die absolvierten Studieninhalte, den Studienverlauf und die mitdem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen.
Mit dem Diploma Supplement soll die internationale Einstufung und Anerkennung deutscher Hochschulabschlüsse erleichtert werden. Ein Teil des Diploma Supplements, das National Statement, erläutert das deutsche Bildungssystem und ordnet den vorliegenden Abschluss in dieses ein.
E
ECTS - European Credit Transfer System
Das ECTS ist ein im Rahmen des Erasmus-Programms entwickeltes Leistungspunktesystem, das die Quantifizierung im Ausland erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen ermöglicht und somit deren Anrechnung an den jeweiligen Heimathochschulen erleichtert. Grundlage des ECTS sind Leistungspunkte,
welche die erwartete studentische Arbeitsbelastung (Workload) widerspiegeln und Modulen bzw. Lehrveranstaltungen zugeordnet werden. Neben Leistungspunkten wendet das ECTS folgende Instrumente
an: Information Package, Learning Agreement, Transcript of Records und ECTS-Grades. Das ECTS ist nach den Key Features der EU-Kommission (Stand: 21.12.2007) ein studierendenorientiertes System zur Akkumulierung und Übertragung von Studienleistungen.
ECTS-Grades/ECTS-Noten
Die ECTS-Grades ergänzen als qualitative Komponente die als quantitativen Indikator der Arbeitsbelastung (Workload) fungierenden Leistungspunkte. Sie sind somit ein Instrument zur Erleichterung der Übertragbarkeit von Noten zwischen Hochschulen mit unterschiedlichen Benotungssystemen.
Folgende Übersicht erläutert die ECTS-Grades:
ECTS-Grade Prozentsatz der erfolgreichen Studenten, die diese Note i. d. R. erhalten
Die HRK empfiehlt folgende Umrechnung deutscher Noten in ECTS-Grades:
| A | die besten 10 % |
| B | die nächsten 25 % |
| C | die nächsten 30 % |
| D | die nächsten 25 % |
| E | die nächsten 10 % |
ECTS-Label
Das ECTS-Label ist sowohl ein Qualitätsindikator als auch ein Gütesiegel, mit dem die Europäische Kommission diejenigen europäischen Universitäten auszeichnet, „which apply ECTS the proper way in all first and second cycle degree programmes“. Mit der Einführung des Labels ist das Ziel verbunden, an den Hochschulen die korrekte Anwendung von ECTS zu stimulieren und dessen Weiterentwicklung als Transfer- und Akkumulationssystem voranzutreiben.
EIQA - European Institute for Quality Assurance
EIQA (www.zeva.uni-hannover.de/eiqa/eiqa.htm) wurde am 13. Mai 2002 von 28 Universitäten und Fachhochschulen aus Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen gegründet. Ziel dieses Vereins ist es, die Qualitätssicherung in Lehre und Studium an den Hochschulen zu sichern und sich für die internationale Anerkennung der Ausbildungsstandards im tertiären Bildungsbereich einzusetzen. EIQA steht Hochschulen, Berufsverbänden akademischer Berufe, wissenschaftlichen Gesellschaften
und Akkreditierungsverbünden aus dem tertiären Bildungsbereich für eine Mitgliedschaft offen.
Employability Siehe ? Berufsqualifizierung/Beschäftigungsfähigkeit
ENWISS – Evaluationsnetzwerk Wissenschaft
ENWISS wurde nach Abschluss der konzeptionellen Vorarbeiten und Verhandlungen unter den potenziellen Partnerhochschulen am 16. Mai 2001 auf Initiative der TU Darmstadt gestartet. Universitäten und Fachhochschulen aus den Bundesländern Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Thüringen haben sich auf ein Verfahrensmodell verständigt, welches auf Evaluationsinitiativen der beteiligten Hochschulen setzt und anerkannte Qualitätsstandards für Evaluationsmaßnahmen zugrunde legt. Interessierte Hochschulen finden in dem Netzwerk organisatorische Rahmenbedingungen für die Durchführung fachbezogener Evaluationsmaßnahmen vor, die inKooperation der beteiligten Hochschulen/Fächer autonom und selbstverantwortlich umgesetzt werden.
Europäischer Hochschulraum
Die Schaffung eines Europäischen Hochschulraums bis zum Jahr 2010 formulierten die für das Hochschulwesen zuständigen Minister von 29 europäischen Staaten in der Bologna-Erklärung als gemeinsames Ziel. Die Konvergenz der jeweiligen Hochschulsysteme soll durch die Umsetzung der
in der Bologna-Erklärung genannten Maßnahmen erreicht werden.
EUA - European University Association
Die EUA (www.unige.ch/eua/) ist die Dachorganisation der europäischen Universitäten und ihrer nationalen Rektorenkonferenzen. Sie fördert die Entwicklung eines auf gemeinsamen Werten basierenden, kohärenten europäischen Hochschul- und Forschungsraums. Im Vordergrund steht die Erreichung struktureller Kompatibilität in der europäischen Hochschulausbildung durch die Erarbeitung gemeinsam akzeptierter Normen und Standards.
evalag - Evaluationsagentur Baden-Württemberg
Die evalag (www.evalag.de) wurde im Jahr 2000 aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und den baden-württembergischen Hochschulen als Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet.
Damit wurden die Voraussetzungen für die Organisation und Durchführung flächendeckender Evaluationsverfahren geschaffen. In enger Kooperation mit den Hochschulen und dem Land führt die evalag viele der in § 6 des HRG vorgeschriebenen regelmäßigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung
durch.
Evaluation
Evaluation ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung. Sie ist durch drei Arbeitsschritte gekennzeichnet: interne Evaluation (Selbstevaluation), externe Evaluation (Peer review) und Follow Up. Durch die Evaluation sollen erkannte Schwächen abgebaut sowie vorhandene Entwicklungspotenziale besser ausgeschöpft oder neue inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden. Dabei wird der Ist-Zustand von Lehre und Studium, gemessen an den Zielen des jeweiligen Faches und den Qualitätsmaßstäben für ein wissenschaftlich fundiertes Studium (Soll-Zustand), bewertet.
G
GATE - Guide to Academic Training and Education
GATE - Germany (www.gate-germany.de) ist ein auf Initiative des DAAD und der HRK gegründetes Konsortium deutscher Hochschulen. Ziel des Konsortiums ist es, den Hochschulstandort Deutschland mit seinen Forschungs- und Lehreinrichtungen international bekannt zu machen sowie Studierende und Wissenschaftler weltweit über die hiesigen Studien- und Forschungsmöglichkeiten zu informieren. GATE-Germany agiert als Dienstleister für die Mitgliedshochschulen des Konsortiums in den Bereichen Auslands- und Inlandsveranstaltungen, Medien und Information. Das Hochschulkonsortium wird als Teil einer übergreifenden Marketingstrategie vom BMBF gefördert.
GATS - General Agreement on Trade in Services
Mit dem Dienstleistungsabkommen GATS wurde 1994 unter dem Dach der World Trade Organisation (WTO) ein Rahmenwerk für die fortschreitende Liberalisierung des internationalen Handels mit Dienstleistungen geschaffen. Auch private Dienstleistungen im Bildungsbereich sind ein Teil von GATS.
Dies bedeutet, dass ausländischen Bildungsanbietern der Zugang zum deutschen Bildungssystem gegenüber vergleichbaren deutschen Anbietern nicht verwehrt oder erschwert werden darf.
Gestuftes/Zyklisches Studiensystem (Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister)
§ 19 des HRG ermöglicht den deutschen Hochschulen die Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen. Bachelor-Studiengänge sind grundständig und vermitteln innerhalb einer Regelstudienzeit von drei bis vier Jahren eine erste Berufsqualifizierung. Ein erfolgreich absolviertes Bachelor-Studium ist zwingende Voraussetzung für die Aufnahme eines Master-Studiums. Master-Studiengänge führen in einer Regelstudienzeit von ein bis zwei Jahren zu einer weiteren Berufsqualifizierung. Im gestuften/
zyklischen Studiensystem können entweder konsekutive oder nicht-konsekutive Bachelor- und Master-Studiengänge angeboten werden.
H
HIS - Hochschul-Informations-System GmbH
Zweck der HIS GmbH (www.his.de) ist die Unterstützung der Hochschulen und der zuständigen Verwaltungen in ihrem Bemühen um eine rationale und wirtschaftliche Erfüllung der Hochschulaufgaben. Dies geschieht durch:
HRG - Hochschulrahmengesetz
„Das HRG beschreibt die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens und Hochschulrechts, an denen sich die Rechtsvorschriften der Länder (Landeshochschulgesetze, Rechtsverordnungen) zu orientieren haben.“ (Fischer-Hochschullexikon). Das HRG wurde im August 1998 durch eine umfassende Novelle geändert, die das Ziel hatte, die Hochschulen auf neue Anforderungen durch Globalisierung, Internationalisierung und Wettbewerb einzustellen, ihre Autonomie zu stärken und ihnen größere Spielräume für eigene Profilbildung einzuräumen.
HRK - Hochschulrektorenkonferenz
Die HRK (www.hrk.de) ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Sie hat gegenwärtig 262 Mitgliedshochschulen in denen etwa 98 Prozent aller Studierenden immatrikuliert sind. Die HRK ist das Forum für den gemeinsamen Meinungsbildungsprozess
der Hochschulen und vertritt deren Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Sie befasst sich mit allen im Zusammenhang mit Hochschulaufgaben stehenden Themen, wie z. B. Forschung, Lehre und Studium,
wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, internationale Kooperationen sowie Selbstverwaltung.
I
Information Package
Das Information Package (Informationspaket) ist bzw. war ein Instrument des ECTS. Es handelte sich dabei um eine Handreichung für Partnerhochschulen, Studierende und Hochschullehrer, die über das jeweilige Studienangebot, die Studienpläne sowie die akademischen und verwaltungstechnischen Bestimmungen informierte. Information Packages sollten jedes Jahr aktualisiert und den Benutzern entweder online oder in gedruckter Form (oder beides) zur Verfügung gestellt werden. Die Bedeutung des Information Packages nimmt ab, da die Erwartung besteht, dass die in ihm enthaltenen Informationen in den regulären Course Catalogue aufgenommen werden.
K
Konsekutive Studiengänge
Konsekutive Studiengänge bezeichnen inhaltlich aufeinander aufgebaute Bachelor- und Masterstudiengänge. Laut § 19 Absatz 4 des HRG dürfen konsekutive Bachelor- und Master-Studiengänge im Vollzeitstudium eine Regelstudienzeit von zusammen fünf Jahren nicht überschreiten.
Kontaktzeit
Kontaktzeit bezeichnet den Anteil am studentischen Workload, der durch lehrergebundene Vermittlung von Unterrichtsstoff bestimmt ist. Die Kontaktzeit, ausgedrückt in Semesterwochenstunden, findet Eingang in
die Berechnung des Workload, der die Grundlage für die Zuordnung von Leistungspunkten zu Modulen bzw. Lehrveranstaltungen ist.
Konzertierte Aktion
Die Konzertierte Aktion „Internationales Marketing für den Bildungs- und Forschungsstandort Deutschland“ (www.hi-potentials.de) besteht aus 35 staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen. Ziel der Konzertierten Aktion ist die weltweite Werbung für den Standort Deutschland und die Steigerung seiner Attraktivität. Die Geschäftsführung der Konzertierten Aktion als politisches Gremium liegt bei der BLK. Das für die Koordination der operativen Maßnahmen zuständige Sekretariat ist beim DAAD angesiedelt.
Der Vorsitz der Konzertierten Aktion liegt beim BMBF.
KMK - Kultusministerkonferenz
Die KMK (www.kultusministerkonferenz.de) ist ein Zusammenschluss der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder. Sie behandelt nach ihrer Geschäftsordnung „Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen“. Eine ihrer wesentlichen Aufgaben besteht darin, durch Konsens und Kooperation in ganz
Deutschland für die Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen das erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern.
L
Landeshochschulgesetz
Die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland verfassen in Anlehnung an das HRG ihre jeweiligen Landeshochschulgesetze. Dort werden die rechtlichen Vorgaben für das Handeln der im jeweiligen Geltungsbereich liegenden Hochschulen vorgegeben.
Learning Agreement
Das Learning Agreement (Studienabkommen) ist ein Instrument des ECTS. In ihm werden das im Ausland zu absolvierende Studienprogramm sowie die bei erfolgreichem Abschluss eines Moduls bzw. einer Lehrveranstaltung zu vergebenden Leistungspunkte festgelegt. Studierende stimmen zu, das vereinbarte Studienprogramm an der Gasthochschule als festen Bestandteil des Studiums zu absolvieren, die Heimathochschule garantiert die volle akademische Anerkennung der aufgeführten Module bzw. Lehrveranstaltungen. Das Learning Agreement ist für die Heimat- und die Gasthochschule sowie für den Studierenden bindend.
Learning Outcome
Unter Learning Outcome versteht man im Vorfeld definierte Qualifikationsziele, die durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Modul bzw. einer Lehrveranstaltung erreicht werden sollen. Zur Erhöhung der Transparenz und zur besseren Orientierung der Studierenden enthalten die Modulbeschreibungen
Informationen über die angestrebten Learning Outcomes der jeweiligen Module.
Lebenslanges Lernen/Life-Long-Learning
Das lebenslange Lernen (LLL) wurde im Prager Communiqué als ein wichtiges Element des Europäischen Hochschulraums hervorgehoben. Eine Voraussetzung für die Umsetzung des lebenslangen Lernens ist die Entwicklung eines umfassenden Leistungsbewertungssystems, das die Beurteilung von Leistungen und Abschlüssen erlaubt, welche im Rahmen von Schule und Hochschule, aber auch in der Arbeitswelt erworben wurden. Der Transfer von Qualifikationen zwischen dem Sektor der Schul- und Hochschulbildung und dem der Arbeitswelt könnte so gewährleistet werden.
Leistungsnachweis
Ein Leistungsnachweis ist eine benotete oder nichtbenotete Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Modul bzw. einer Lehrveranstaltung. Leistungsnachweise können aufgrund von schriftlichen oder mündlichen Prüfungen sowie von Referaten o. ä. vergeben werden. I. d. R. müssen in jedem Studiengang eine in der Prüfungsordnung vorgegebene Anzahl an Leistungsnachweisen als Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischen- oder Abschlussprüfung vorgelegt werden.
Leistungspunkte
Leistungspunkte sind eine Maßeinheit für den in Stunden gemessenen quantitativen studentischen Arbeitsaufwand (Workload). Die Vergabe von Leistungspunkten richtet sich nach der von Dozierenden erwarteten Arbeitszeit, die durchschnittlich begabte Studierende investieren müssen, um eine bestimmte Lehrveranstaltung oder ein Modul zu absolvieren. Sie ist abhängig von erfolgreich abgelegten Prüfungen oder Leistungsnachweisen und erfolgt nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip, d. h. sie ist unabhängig von
der Benotung der jeweiligen Leistung. Leistungspunkte sind somit quantitative, jedoch keine qualitativen Indikatoren. Nach den Regeln des ECTS entspricht ein Leistungspunkt einem Sechzigstel des Jahresarbeitsaufwandes und spiegelt einen zwischen 25 und 30 Stunden variierenden studentischen
Arbeitsaufwand wider. Siehe auch Credits.
Leistungspunktekonto
In Studiengängen, die mit einem Leistungspunktesystem versehen sind, wird für jeden Studierenden bei dem zuständigen Prüfungsamt ein individuelles Leistungspunktekonto eingerichtet, auf dem die erzielten Leistungspunkte erfasst werden. Das Leistungspunktekonto informiert somit über den aktuellen Studienfortschritt. Durch regelmäßig ausgestellte Kontoauszüge bzw. durch Online-Abfrage können sich die Studierenden kontinuierlich über ihren Studienfortschritt informieren.
Leistungspunktesystem
Ein Leistungspunktesystem ist laut Definition des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft (2000) „ein formaler Mechanismus zur Gliederung, Berechnung und Bescheinigung des Studienaufwands“. Leistungspunktesysteme können unterschiedliche Funktionen erfüllen, sie können als Transfersystem im Sinne des ECTS, als Akkumulationssystem oder als Transfer- und Akkumulationssystem angewandt werden. Gemäß den „Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor-/Bakkalaureus und Master-/
Magisterstudiengängen“ (Beschluss der KMK vom 05. März 1999) ist bei der Genehmigung gestufter Studiengänge grundsätzlich nachzuweisen, dass diese ein Leistungspunktesystem anwenden. Siehe auch Credit System.
M
Master- (Magister-) Studiengang
Ein Master-Studiengang, der nach einem erfolgreich abgeschlossen Bachelor-Studiengang aufgenommen werden kann, führt zu einem weiterenberufsqualifizierenden Abschluss. Während des Studiums erfolgt entwedereine tiefer gehende Spezialisierung innerhalb der gewählten Studienrichtung oder eine interdisziplinäre Weiterqualifikation. Bei nicht-konsekutiven Studienangeboten bietet das Master-Studium die Möglichkeit, eine neue Studienrichtung einzuschlagen. Laut § 19 Absatz 3 des HRG beträgt die
Regelstudienzeit von Master-Studiengängen mindestens ein und höchstens zwei Jahre.
Modul
Module bezeichnen ein Cluster bzw. einen Verbund zeitlich begrenzter, in sich geschlossener, methodisch und/oder inhaltlich ausgerichteter Lehr- und Lernblöcke, die konsekutiv sowohl innerhalb eines Faches als auch aus verschiedenen Fächern unterschiedlich kombiniert werden können. Sie sind zu abprüfbaren Einheiten zusammengefasst und können sämtliche Veranstaltungsarten eines Studiengangs umfassen. Maßgeblich für die konkrete Kombination von Modulen sind dabei jeweils die Qualifikationsziele (Learning Outcome), die durch das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls erreicht werden.
Modularisierung
Modularisierung ist ein übergreifendes Organisationsprinzip, das unabhängig von Studiengangsstrukturen und Studienkulturen angewandt werden kann. Nach einem Positionspapier des CHE (Juni 2003) bedeutet Modularisierung, „Studienangebote konsequent von den Qualifizierungszielen (Learning Outcome) her zu konzipieren und den Stellenwert und Beitrag jeder einzelnen Lehrveranstaltung im Hinblick darauf zu definieren.“ Gemäß den „Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor-/Bakkalaureus und Master/Magisterstudiengängen“ (Beschluss der KMK vom 05. März 1999) ist bei der Genehmigung gestufter Studiengänge grundsätzlich nachzuweisen, dass diese modularisiert sind.
Modulbeschreibung
Modulbeschreibungen bzw. Modulkataloge sollen zur Erhöhung der Transparenz in modularisierten Studiengängen angefertigt werden. Sie sollen entsprechend den „Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktesystemen und die Modularisierung von Studiengängen“ der KMK (Beschluss vom 15.09.2000) mindestens folgende Informationen enthalten: Inhalte und Qualifikationsziele (Learning Outcome) des Moduls, Lehr- und Lernformen, Voraussetzungen für die Teilnahme, Verwendbarkeit des
Moduls, Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten, Häufigkeit des Angebots von Modulen, Arbeitsaufwand und Dauer der Module.
Modulkatalog
Im Modulkatalog werden umfassende Modulbeschreibungen in einheitlicher Form (siehe auch Course Catalogue und Information Package) präsentiert. Dies trägt zur Erhöhung der Transparenz in modularisierten und mit einem Leistungspunktesystem versehenen Studiengängen bei.
Modulzeugnis
Modulzeugnisse werden für erfolgreich absolvierte Module vergeben und sollen laut Empfehlung des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft (2000) folgende Angaben enthalten: personenbezogene Informationen (Name, Matrikelnummer), zentrale studienbezogene Informationen (Hochschule, Studienfach, beurteilender Dozent, Datum u. ä.), Bezeichnung des Moduls und Zahl der Leistungspunkte sowie qualitätsrelevante Informationen zu der erbrachten Leistung (Art der Prüfung, Note).
N
National Statement
Das National Statement ist ein Teil des Diploma Supplement. Es enthält eine zweiseitige Beschreibung des deutschen Hochschulsystems und der Abschlussgrade. Der Text des National Statement wurde zwischen der HRK und der KMK abgestimmt und kann auch unabhängig vom Diploma Supplement zu Informationszwecken verwandt werden.
P
Peer review
Peer review bezeichnet ein Verfahren der externen Evaluation, nämlich die Vor-Ort-Begehung einer zu evaluierenden Institution durch externe Fachleute, die so genannten Peers. Bei den Peers handelt es sich i. d. R. um Hochschullehrer sowie um Vertreter aus der beruflichen Praxis.
Prager Communiqué
Das Prager Communiqué ist das Abschlussdokument der Bologna-Folgekonferenz und wurde am 19. Mai 2001 in Prag von den für das Hochschulwesen zuständigen Ministern von 33 europäischen Staaten unterzeichnet. In Ergänzung zur Bologna-Erklärung wurden im Prager Communiqué weitergehende Maßnahmen zur Schaffung des Europäischen Hochschulraums aufgenommen, und zwar der Ausbau der lebenslangen Weiterbildung, die enge Einbeziehung der Hochschulen und der Studierenden sowie die
Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Hochschulraums.
Projekt Q - Projekt Qualitätssicherung
Das Projekt Q der HRK wurde im Januar 1998 ins Leben gerufen. Während der bis Ende 2000 dauernden ersten Projektphase stand der „Länderübergreifende Erfahrungsaustausch über Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre“ im Vordergrund der Aktivitäten. Die im Januar 2001 angelaufene zweite Projektphase steht unter dem Motto „Qualitätssicherung im Hochschulbereich“. Dabei sind die Zusammenführung und der Austausch von Erfahrungen, die Stärkung der Bereitschaft der Fachbereiche
zur Qualitätssicherung, die Sicherung und Fortentwicklung gemeinsamer Verfahrensstandards sowie die Berichterstattung gegenüber Öffentlichkeit und Politik die Hauptaktionslinien.
Q
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung, d. h. die Definition und Einhaltung europaweit geltender Qualitätsstandards in der Hochschulbildung, ist ein zentrales Ziel des Bologna-Prozesses. Voraussetzung dafür ist die Erarbeitung vergleichbarer Methoden und Kriterien zur Bewertung der Qualität von Studium, Lehre und Forschung. Instrumente zur Überprüfung von Qualitätsstandards und zur Qualitätsverbesserung sind die Akkreditierung und die Evaluation.
S
Schlüsselqualifikationen
Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Teamfähigkeit, Fremdsprachen- und EDV-Kompetenz, konzeptionelle und organisatorische Fähigkeiten spielen neben der fundierten fachlichen Ausbildung eine immer wichtigere Rolle für einen erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben. Die wachsende Bedeutung, die diesen Kompetenzen beigemessen wird, zeigt sich daran, dass in manchen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg) die Genehmigung von Bachelor-Studiengängen nur erfolgt, wenn die Vermittlung
überfachlicher Schlüsselqualifikationen in eigenen Lehrveranstaltungen zu den strukturbildenden curricularen Elementen gehört.
"Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche nicht unmittelbaren und begrenzten Bezug zu bestimmten, disparaten praktischen Tätigkeiten erbringen, sondern vielmehr a) die Eignung für eine große Zahl an Positionen und Funktionen als alternative Optionen zum gleichen Zeitpunkt, und b) die Eignung für die Bewältigung einer Sequenz von (meist unvorhersehbaren) Änderungen von Anforderungen im Laufe des Lebens" sicherstellen." (Mertens 1974, S. 566)
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.stifterverband.de/site/php/foerderung.php?seite=Programm&programmnr=34&detailansprechnr=531&SID=
Selbststudium
Selbststudium bezeichnet den Anteil am studentischen Workload, der für die eigenständige Erarbeitung und Aneignung von Studieninhalten (Vor- und Nachbereitung, Lektüre, Hausarbeiten, Prüfungsvorbereitung,
Abschlussarbeit) aufgewandt wird. Die für das Selbsstudium angenommene Zeit findet Eingang in die Berechnung des Workload, der die Grundlage für die Zuordnung von Leistungspunkten zu Modulen bzw. Lehrveranstaltungen ist.
Semesterwochenstunde
Eine Semesterwochenstunde (SWS) umfasst die Zeit, die Studierende brauchen, um während eines Semesters eine wöchentlich einstündig angebotene Lehrveranstaltung zu besuchen. In jeder Studien- und Prüfungsordnung ist angegeben, wie viele Semesterwochenstunden ein Studium bis zu seinem Abschluss mindestens umfassen muss. Die Anzahl der Semesterwochenstunden sagt jedoch nichts über die studentische Vor- und Nachbereitungszeit aus, die je nach Studiengang variiert.
Sorbonne-Erklärung
Sorbonne-Erklärung ist die Kurzform für die von den Bildungs- und Forschungsministern Frankreichs, Italiens, Großbritanniens und Deutschlands am 25. Mai 1998 an der Sorbonne in Paris unterzeichnete „Gemeinsame Erklärung zur Harmonisierung der Architektur der europäischen Hochschulbildung“. Die von der Sorbonne-Erklärung ausgehenden Impulse führten schließlich zur Bologna-Erklärung.
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft (www.stifterverband.de) wurde von der Wirtschaft ins Leben gerufen und dient als ein Instrument, das Initiativen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Hochschul- und Wissenschaftssystems auf den Weg bringt. Er konzentriert sich dabei vornehmlich auf grundsätzliche Fragen der akademischen Ausbildung und betrachtet es als seine Aufgabe, Anregungen zur Reform des Studiums zu geben und Vorschläge zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Wissenschaftseinrichtungen zu unterbreiten.
Studienaufwand
Der Studienaufwand ist nach einer Definition des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft (2000) "die Zahl der von den Studierenden zu erbringenden Stunden, um einen Credit zu erwerben.“ Siehe auch Workload.
Studieneinheit
Studieneinheiten sind nach einer Definition des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft (2000) „thematisch bestimmte Einheiten des Lehrens und Lernens (wie in Deutschland bisher die Lehrveranstaltungen)“, „für die der typische zeitliche Aufwand vorab in Credits ausgewiesen wird“ und
„für die eine Leistungsbewertung erfolgt (zumindest als nicht bestanden bzw. bestanden.“ Laut Stifterverband wird die Verwendung des Begriffs Studieneinheit statt des Begriffs Modul empfohlen, „weil dieser jeweils
spezifische Assoziationen über zeitliche Kompaktheit – z. B. in Wochenkurse – erweckt, die für ein Credit-System nicht konstitutiv sind [...].“
Studienbegleitendes Prüfsystem
Ein studienbegleitendes Prüfsystem umfasst Prüfungen, die zeitnah zu Modulen oder Lehrveranstaltungen, in denen prüfungsrelevante Inhalte vermittelt werden, stattfinden. Dabei kann es sich um Leistungsnachweise
verschiedener Art handeln, wie z. B. mündliche oder schriftliche Prüfungen, Hausarbeiten, Referate, Berichte o. ä. Gemäß den „Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor-/Bakkalaureus und Master-/Magisterstudiengängen“ (Beschluss der KMK vom 05. März 1999) ist bei der Genehmigung gestufter Studiengänge grundsätzlich nachzuweisen, dass diese ein studienbegleitendes Prüfsystem anwenden.
T
Transcript of Records
Das Transcript of Records (Abschrift der Studiendaten) ist ein Instrument des ECTS und führt die Leistungen der Studierenden in leicht verständlicher und umfassender Form auf. Für jedes erfolgreich absolvierte Modul bzw. für jede erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltung werden nicht nur die Leistungspunkte, sondern auch die an der Gasthochschule vergebenen Noten sowie die ECTS-Grades angegeben. Somit werden die studentischen Leistungen sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht widergespiegelt.
Transfersystem
Als Transfersystem wird ein Leistungspunktesystem bezeichnet, das mit der Intention eingeführt wird, den Transfer von Studien- und Prüfungsleistungen bei einem Hochschulwechsel (national und international) zu vereinfachen und dadurch die Studierendenmobilität zu stimulieren. Das ECTS wurde ursprünglich als reines Transfersystem entwickelt.
V
Verbund Norddeutscher Universitäten
Der Verbund Norddeutscher Universitäten (www.uni-nordverbund.de) ist ein Zusammenschluss der Universitäten Bremen, Greifswald, Hamburg, Kiel, Oldenburg und Rostock mit dem Ziel, die Qualität in Studium und Lehre umfassend und regelmäßig zu prüfen, zu sichern und weiter zu verbessern. Dies
geschieht über regelmäßige Evaluationen, deren Ergebnisse die Stärken und Schwächen der Studienfächer transparent machen und wichtige Impulse und Ansatzpunkte zur Studienreform liefern.
W
WZ 1 - Wissenschaftliches Zentrum für Berufs- und Hochschulforschung
Das WZ 1 (www.uni-kassel.de/wz1/) wurde 1978 als Einrichtung der Universität Gesamthochschule Kassel gegründet. Es beschäftigt sich vorrangig mit Fragen des Zusammenhangs von Hochschulausbildung und Beruf, im weiteren Rahmen auch von Hochschule, Staat und Gesellschaft. Dabei stehen u. a. folgende Forschungsfragen im Vordergrund:
Wissenschaftsrat
Der Wissenschaftsrat (www.wissenschaftsrat.de) berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder und erarbeitet Empfehlungen zur inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft, der Forschung und des Hochschulbaus. Seine Empfehlungen und Stellungnahmen konzentrieren sich im Wesentlichen auf Struktur, Leistungsfähigkeit, Entwicklung und Finanzierung der wissenschaftlichen Institutionen (Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) sowie auf übergreifende Fragen des Wissenschaftssystems.
Workload
Workload ist der in Zeitstunden ausgedrückte erwartete studentische Arbeitsaufwand, der, im Unterschied zum System der Semesterwochenstunden, das gesamte Studienpensum berücksichtigt. Er bildet die Grundlage für die Zuordnung von Leistungspunkten zu Modulen bzw. Lehrveranstaltungen und setzt sich zusammen aus den Kontaktstunden und dem Selbststudium. Nach einem Beschluss der KMK vom 24.10.1997 sollte für den Workload eines Vollzeitstudiums eines Jahres eine Höchstgrenze von insgesamt 1800 Stunden angesetzt werden. Der tatsächlich erbrachte Aufwand dürfte jedoch im Durchschnitt in einem Korridor zwischen 1500 und 1800 Stunden liegen.
Quelle des Glossars:
ABC DER HOCHSCHULREFORM 25
Koordinationsbüro Leistungspunkte, Mannheim