Kernelemente der Reform im Rahmen des Bologna-Prozesses
Auszüge aus der Bologna-Erklärung vom 19.06.1999:
Die Ministerinnen und Minister haben sich zur Errichtung des Europäischen Hochschulraumes und zur Förderung der europäischen Hochschulen bis 2010 die folgenden Ziele gesetzt:
- "Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse" (u. a. durch Diploma Supplement) mit dem Ziel arbeitsmarktrelevanter Qualifikation und internationaler Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulstandortes Europa.
- "Einführung eines Systems, das sich im wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt", wobei der Abschluss des ersten Zyklus Zugangsvoraussetzung für den zweiten ist. Schon der erste Zyklus soll "für den europäischen Arbeitsmarkt relevante" Qualifikationen attestieren.
- "Einführung eines Leistungspunktsystems" zur Förderung der Mobilität der Studierenden und der Anrechnung außerhochschulischer Leistungen, vorbehaltlich der Anerkennung durch die aufnehmende Hochschule.
- "Förderung der Mobilität durch Überwindung der Hindernisse, die der Freizügigkeit in der Praxis im Wege stehen", Zugang zu Studien- und Ausbildungsangeboten, Anrechnung und Anerkennung von Auslandsaufenthalten, sowohl für Studierende, als auch für Lehrende und Forschende.
- "Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung.
- "Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich", in Curricula, durch Hochschulkooperation, Mobilitätsprogramm, gemeinsame Studien-, Ausbildungs- und Forschungsprogramme.