Hintergrund
Die Einführung der gestuften Studiengänge gehört zu den größten Veränderungen des deutschen Hochschulsystems im Rahmen des Bologna-Prozesses. Die durch das Hochschulrahmengesetz (HRG) und die Kultusministerkonferenz (KMK) angestrebte Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen soll helfen, die bisher im Schnitt relativ langen Studienzeiten in Deutschland zu verkürzen, die oft erheblichen Abbruchquoten zu verringern, die Hochschulabsolventen besser für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren und die Studiengänge und Abschlüsse international kompatibler zu machen.
Ein Bachelorstudiengang dauert in der Regel 3-4 Jahre und ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss. Der Masterabschluss stellt nach weiteren 1-2 Jahren einen zweiten berufsqualifizierenden Abschluss dar. Bei den Masterstudiengängen wird zwischen konsekutiven (d.h. auf den Bachelor inhaltlich aufbauend, spezialisierend oder vertiefend, bzw. interdisziplinär erweiternd), und weiterbildenden Masterstudiengängen (berufspraktische Erfahrung von i.d.R. nicht unter einem Jahr als Voraussetzung) unterschieden.
Bachelor- und Masterstudiengänge sind modular aufgebaut – sie bestehen aus größeren inhaltlich in sich abgeschlossenen und abprüfbaren Einheiten. Außerdem werden die Studienleistungen und der Studienumfang nicht mehr in Semesterwochenstunden, sondern in Kreditpunkten nach dem ECT-System ausgedrückt. Die Studiengänge werden nach dem bundesweiten Akkreditierungssystem begutachtet.