Profile der neuen Abschlüsse
Die Neustrukturierung des Hochschulsystems führt zu einer Veränderung der Profile der Studiengänge. Die Rahmenprüfungsordnungen haben bei den neu eingeführten Studiengängen keine Gültigkeit mehr, so dass die konzeptionelle Ausgestaltung des Studiengangs den Hochschulen und den Fakultäten bzw. Fachbereichen überlassen bleibt.
Die Länder haben sich im Zuge dieses Prozesses jedoch auf einen strukturellen Rahmen für die Abschlüsse geeinigt, der in den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz festgelegt wird. Dies bedeutet:
- Bachelor-/Masterstudiengänge sind modularisiert und mit einem Leistungspunktesystem versehen.
- Bachelor-/Masterstudiengänge führen jeweils zu einem berufsqualifizierenden Abschluss.
- Universitäten, Fachhochschulensowie Kunst- und Musikhochschulen können Bachelor- und Masterstudiengänge gleichermaßen anbieten. Die Berechtigungen, die die Abschlüsse verleihen, sind unabhängig vom Hochschultyp (Ausnahme: Bedingungen für die Promotionsberechtigung von Mastern an Kunst- und Musikhochschulen).
- Masterabschlüsse, die an Universitäten und Fachhochschulen erworben werden, berechtigen grundsätzlich zur Promotion. Die Universitäten regeln den Promotionszugang in ihren Promotionsordnungen.
- Für den Bachelorabschluss sind in der Regel 180 - 240 ECTS-Punkte, für den Masterabschluss 60 - 120 ECTS-Punkte nachzuweisen. Entsprechend werden für den Masterabschluss unter Einbeziehung des vorangehenden Studiums 300 ECTS-Punkte verlangt.
- Bachelorabschlüsse sehen eine Abschlussarbeit in einem Umfang von 6-12 ECTS-Punkten, Masterabschlüsse in einem Umfang von 15-30 ECTS-Punkten vor.
- Unterschiedliche Profile der Studiengänge drücken sich in den Abschlussbezeichnungen aus. Bei interdisziplinären Studiengängen richtet sich die Abschlussbezeichnung nach dem Fachgebiet, dessen Bedeutung im Studiengang überwiegt. Für Weiterbildungsstudiengänge dürfen auch Abschlussbezeichnungen verwendet werden, die von den genannten Bezeichnungen abweichen (Bsp. Master of Business Administration).
- Der Bachelorstudiengang konzentriert sich auf die wissenschaftlichen Grundlagen eines Faches, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene bzw. praxisorientierte Qualifikationen.
- Die Hochschulen können für Masterabschlüsse nach den Profiltypen "stärker anwendungsorientiert" und "stärker forschungsorientiert" differenzieren.
- Nähere Informationen zum Kompetenzniveau der Abschlüsse sind im "Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse" festgehalten.
- Qualität und Studierbarkeit werden in einem unabhängigen Akkreditierungsverfahren und in regelmäßigen Evaluationen überprüft und gesichert. Dabei vergeben regionale oder fachlich spezialisierte Akkreditierungsagenturen das Siegel des Akkreditierungsrates.