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Laufbahnrecht


Durch die Veränderungen der Struktur der Abschlüsse ändern sich auch die Regelungen zur laufbahnrechtlichen Zuordnung. Die Kultusministerkonferenz hat gemeinsam mit der Innenministerkonferenz in 2007 die Zuordnung der Bachelor- und Masterabschlüsse folgendermaßen geregelt:
 

-Bachelorabschlüsse, die an Fachhochschulen oder Universitäten erworben werden, sind dem gehobenen Dienst zuzuordnen.

- Masterabschlüsse, die an Universitäten erworben werden, eröffnen den Zugang zum höheren Dienst. Masterabschlüsse, die an Fachhochschulen erworben werden, eröffnen ebenfalls den Zugang zum höheren Dienst, sofern dies im Akkreditierungsverfahren festgestellt wird.

- Hierzu wird ein Vertreter der Innenministerbehörde an dem Verfahren beteiligt, der sich dort von der  Gleichwertigkeit hinsichtlich Inhalt, Studienumfang und Prüfungsanforderungen mit Blick auf die Anforderungen im öffentlichen Dienst überzeugen kann.












Hochschulkompass