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Internationale Anerkennung


Ein wichtiges Ziel des Bologna-Prozesses ist es, die Internationalität des Studiums zu verbessern. Im Fokus der Diskussion stehen daher auch

Verbesserung der Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen
Bei der individuellen Anerkennung der Studienleistungen und der Studienabschlüsse wird es auch in dem neuen System keinen Automatismus geben.

Bei der Anerkennung der Abschlüsse für die Weiterführung des Studiums an einer anderen Hochschule in Deutschland oder in einem anderen Land trifft im Regelfall die aufnehmende Hochschule die Zulassungsentscheidung, so dass neben den formalen Voraussetzungen stets weitere Kriterien herangezogen werden können. Allerdings wird es hilfreich sein, dass auch in Deutschland in Zukunft ein erster Hochschulabschluss bereits nach 3-4 Jahren erworben werden kann.
Darüber hinaus werden die Hochschulen zusätzlich zum Abschlusszeugnis ein Diploma Supplement ausstellen, in dem das Qualifikationsprofil des Studienganges erläutert wird, und dass es unternehmen und Hochschulen erleichtert, die Qualifikation des Bewerbers einzuordnen.

Für die Verbesserung der Anerkennung von Studienleistungen, die beispielsweise im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes während des Studiums erworben wurden, werden im Rahmen des Bologna-Prozesse unterschiedliche Instrumente eingeführt, die es den anerkennenden Stellen der entsprechenden Hochschule erleichtern werden, die erbrachte Leistung einzuschätzen:

Lissaboner Konvention – was ist das?
Auf internationaler Ebene wurde 1997 vom Europarat und der UNESCO die „Konvention zur Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich“ (Lisbon Convention) entwickelt und verabschiedet. Die Konvention spricht Empfehlungen zu Anerkennungsverfahren von Hochschulleistungen aus. Durch die Ratifikation der Konvention verpflichten sich die Länder, diese Empfehlungen umzusetzen. Die Lissabon Konvention wurde am 16. Mai 2007 vom Bundestag ratifiziert.












Hochschulkompass