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Studienzugang und -finanzierung


 

Zugang zum Bachelorstudium
Zugang zum Masterstudium
Zugang zur Promotion
Studienfinanzierung: Das BAFöG und die neuen Studiengänge

Krankenversicherung im Bachelor- / Masterstudium

Zugang zum Bachelorstudium
In der Frage des Zugangs zum ersten berufsqualifizierenden Studium, künftig also zum Bachelor, ändert sich nichts:

Über diese Zugangsbedingungen hinaus können die Länder und die Hochschulen Zulassungsbedingungen definieren. Sie können die Studierenden etwa anhand von Durchschnittsnoten, Noten in bestimmten Fächern, Auswahltests oder -gesprächen aussuchen. Grundlegende Informationen zu den Zulassungsbedingungen sowie zu Bewerbungsfristen für einzelne Studiengänge bietet der Hochschulkompass der HRK. Details müssen beim jeweiligen Studiengang erfragt werden, Kontaktadressen und Websites enthält ebenfalls der Hochschulkompass.

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Zugang zum Masterstudium
Der Master kann mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, also etwa einem Bachelor, aufgenommen werden. Die Hochschulen können in der Regel zusätzliche Zulassungsbedingungen mit Blick auf das spezielle Profil des Masterstudiengangs definieren.
Dabei ist es formal unerheblich, an welchem Hochschultyp (Universität, Fachhochschule, Kunst- oder Musikhochschule) der Abschluss erworben wurde.

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Zugang zur Promotion
Grundsätzlich berechtigt jeder Masterabschluss (mit zeitlichem Umfang von mindestens 300 Punkten) zur Promotion. Die Promotionsordnungen der Hochschulen und ihrer Fachbereiche und Fakultäten regeln das Zulassungsverfahren, das in der Regel ein individuelles Verfahren ist.

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Studienfinanzierung: Das BAFöG und die neuen Studiengänge
Traditionell fördert das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) den ersten berufsqualifzierenden Studiengang. An einen Bachelor kann allerdings im Rahmen der BAFöG-Förderung ein Master angeschlossen werden. Dies gilt gleichermaßen für

(Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt beim Bundesministerim für Bildung und Forschung (BMBF) ) zurück












Hochschulkompass