Studienreform mit Bachelor- und Masterstudiengängen
Studienreform mit Bachelor- und Masterstudiengängen Deutschland hat sich gemeinsam mit 45 anderen europäischen Staaten verpflichtet, bis 2010 die Ziele der Bologna-Erklärung umzusetzen und sich an dem Aufbau eines Europäischen Hochschulraums zu beteiligen. Der so genannte Bologna-Prozess bringt umfassende Veränderungen auch für die deutschen Hochschulen mit sich. Eine der größten Herausforderungen ist derzeit die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge und die damit zusammenhängenden Neuerungen: Outcome-Orientierung, ECTS, Modularisierung, Diploma Supplement, Akkreditierung.
Alle Informationen rund um diese Themen finden Sie unter
www.hrk-bologna.deSeit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes im Jahr 1998 haben die Hochschulen die Möglichkeit, neben den bekannten Magister-, Diplom- und Staatsexamensstudiengängen gestufte Studiengänge einzuführen, die zum Bachelor- /Bakkalaureus-Grad bzw. zu einem Master-/Magister-Grad führen. Die Einführung einer zweistufigen Struktur der Studiengänge ist keine Besonderheit der deutschen Hochschulreform. Eingebettet in den sogenannten europaweiten Bologna-Prozess, sind die neuen gestuften Studiengänge eines der zentralen Anliegen bei der Schaffung des europäischen Hochschulraumes bis zum Jahre 2010. Die Hochschulrektorenkonferenz begrüßt diese Reform der Studienstrukturen nachdrücklich und unterstützt den Reformprozess in vielfältiger Weise.
Statistische Daten zu Bachelor / Master [Größe 1.68 MB, Typ pdf]