
Mit Beschlüssen der Hochschulrektorenkonferenz v. 03.05.2011 und der Kultusminister-konferenz (KMK) v. 17.11.2011 ist eine Änderung der „Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT)“ aus dem Jahr 2004 in Kraft getreten. Die RO-DT enthält in den Anlagen die neu gefasste DSH-Musterprüfungsordnung und die TestDaF-Prüfungsordnung. Die RO-DT steht unter (4) zum Herunterladen.
Die Hochschulen wurden über die Neufassung der RO-DT mit Rundschreiben v. 09.02.2012 unterrichtet.
Die RO-DT sieht vor, dass Hochschulen und Studienkollegs, die die DSH gem. § 2 Nr. 1 der RO-DT anbieten, örtliche Prüfungsordnungen erlassen, die bei der Hochschulrektorenkonferenz registriert werden (§ 3 Abs. 1 RO-DT).
Das Registrierungsverfahren wird von der HRK in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Deutsch als Fremdsprache (FaDaF) durchgeführt. Mit der Registrierung wird die Übereinstimmung einer örtlichen DSH-Prüfungsordnung und des Prüfungsverfahrens mit den Bestimmungen der RO-DT und der DSH-MPO überprüft und festgestellt.
Die Sicherung der Qualität der DSH-Prüfung und des Prüfungsverfahrens gewährleistet die Vergleichbarkeit und Anerkennung der DSH-Prüfungen durch andere Hochschulen. Dazu ist es notwendig, Daten zu den Prüfungen zu erheben und Einsicht in das Prüfungsverfahren zu erhalten. Zur Gewährleistung der allgemeinen Qualität der DSH-Prüfungen führt der FaDaF eine Reihe von Maßnahmen durch:
a) Schulungen zur Entwicklung von DSH-Prüfungen etc.
b) Erhebung von Daten zu den DSH-Teilnehmern/innen (Anzahl), Bestehensquoten und DSH-Gebühren
c) Einsichtnahme in örtliche Prüfungen und Korrekturbeispiele
d) Angekündigte Prüfungshospitationen durch FaDaF-Vertreter
e) DSH-Qualitätszirkel (z.B. Begutachtung anderer DSH-Prüfungssätze)
f) Aufbau eines DSH-Prüfungsregisters
Für DSH-Prüfungen, die auf der Grundlage einer registrierten Prüfungsordnung abgenommen werden, kann das unter Musterschutz stehende „DSH-Zeugnis“® des FaDaF (Anlage 1 zur DSH-MPO) ausgestellt werden.
Die Registrierung erfolgt für einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei zwischenzeitlichen Änderungen ist die Registrierung auch vor Ablauf dieses Zeitraums zu erneuern.
„Auslands-DSH“
Für DSH-Prüfungen, die gem. § 3 Abs. 8 RO-DSDH unter fachlicher und organisatorischer Verantwortung einer deutschen Hochschule oder eines deutschen Studienkollegs an Hochschulen im Ausland abgenommen werden, ist jeweils eine eigene Prüfungsordnung zu erlassen und gesondert zu registrieren.
(2) Registrierungsverfahren
Zur Registrierung einer DSH-Prüfungsordnung verwenden Sie bitte das Formblatt „Antrag zur Registrierung einer DSH-Prüfungsordnung“ (siehe Downloads).
***Bitte beachten: Für die Inlands- und Auslands-DSH ist jeweils ein gesondertes Formular auszufüllen.***
Das Formblatt im pdf.-Format kann am Bildschirm ausgefüllt werden. Bei Aufruf mit Acrobat Reader lässt es sich anschließend (nur) drucken. Bei Aufruf mit Acrobat 5.x oder höher lässt es sich auch speichern und direkt per E-Mail versenden.
Senden Sie das Formblatt bitte
(1) mit dem Text der zu registrierenden
DSH-Prüfungsordnung (mit Anlage) an:
Fachverband Deutsch als Fremdsprache (FaDaF)
Geschäftsstelle
c/o Lektorat Deutsch als Fremdsprache
Universität Göttingen
Käte-Hamburger-Weg 6
D-37073 Göttingen
und
(2) in Kopie - ohne Anlage - an:
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Internationale Abteilung / C5
(DSH-Registrierung)
Ahrstraße 39
53175 Bonn
E-Mail: rodt-dsh@hrk.de
(3) Materialien zum Herunterladen
Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) [Größe 3.99 MB, Typ pdf]
Formblatt „Antrag zur Registrierung einer DSH-Prüfungsordnung“ [Größe 0.22 MB, Typ pdf]
HRK-Rundschreiben 3/2012 vom 09.02.2012 [Größe 0.07 MB, Typ pdf]
Registrierte DSH-Prüfungen an Hochschulen und Studienkollegs [Größe 0.04 MB, Typ pdf]